Unterstützung für Schuldigitalisierung

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Hinweise und Tipps geben, um sich mit der Thematik der Schuldigitalisierung auseinanderzusetzen. Hierzu hat Frau Jana Behrens, Leiterin der „Allgemeinen Abteilung“ der Stadt Lübeck wesentliche Punkte zusammengefasst. 

Handlungsfeld „Lernen in der digitalen Welt“ #

Fachportal.SH – digitale Medien #

Mit dem Fachportal.SH steht Ihnen für das Themenfeld „Digitale Medien im Unterricht“ sowohl für Schulleitungen wie auch für Lehrkräfte ein Unterstützungsangebot des IQSH zur Verfügung. Neben den Schwerpunkten „Medien im Unterricht“ und „Medienkonzeption“ sind auf der Seite des Fachportals auch Praxisbeispiele sowie Fortbildungsangebote abrufbar.Das Fachportal.SH – Digitale Medien des IQSH erreichen Sie hier.

SODIX/MUNDO – Austauschplattform für Bildungsmedien #

Als Bundesland übergreifender Dienst steht Lehrkräften genauso wie Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten die offene Bildungsmediathek „SODIX/MUNDO“ zur Verfügung. Das aus Mitteln des DigitalPakts finanzierte Vorhaben bietet Ihnen in der ersten Ausbaustufe einen Grundbestand an kostenfrei und öffentlich zugänglichen Medien (Videos, Audios, Interaktionen, Bilder, Arbeitsblätter). Im weiteren Ausbau erhalten Lehrkräfte bundesweit die Möglichkeit, Medien zu entwickeln und für die Nutzung durch andere über standardisierte technische Schnittstellen bereitzustellen. Der kostenfreie Zugang zur Plattform ist unter https://mundo.schule/ möglich.

IQSH-Mediathek und FWU-Vollprogramm #

Über die IQSH-Mediathek werden kostenfreie digitale Medien für die Nutzung durch Schulen in Schleswig-Holstein online angeboten. Das Angebot umfasst zurzeit über 25.000 Medien für fast alle Fächer, Schulstufen und -arten.
Zusätzlich steht allen Schulen ab Januar 2022 über die IQSH-Mediathek das komplette Programm des FWU mit mehr als 8.000 hochqualitativen Online- Bildungsmedien zur Verfügung. In Kombination mit dem Lernmanagementsystem „itslearning“ können daraus interaktive und individuelle Lerneinheiten erstellt werden, die unabhängig vom Lernort bearbeitet werden können. Die IQSH-Mediathek finden Sie hier.

Einsatz digitaler IT-Anwendungen im Unterricht #

Die zunehmende Digitalisierung an den Schulen und die Anforderungen an zeitgemäßen, ansprechenden und wirklichkeitsnahen Unterricht führen zu einem stark steigenden Bedarf nach dem Einsatz unterschiedlichster digitaler Werkzeuge.

Die Bandbreite erstreckt sich vom lokalen Einsatz von Office-Anwendungen, einfacher Simulationsprogramme und interaktiven Apps bis hin zur Nutzung kommerzieller, zentral betriebener Lernplattformen, Videokonferenz- und Lernmanagementsystemen. Das Land Schleswig-Holstein stellt den Schulen zentrale Angebote zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung (u. a. itslearning, Schulportal SH, Online Pinnwand, Videokonferenzdienst). Sie decken viele der Funktionen ab, die z. B. beim Ausfall des Präsenzunterrichts für das Lernen in Distanz notwendig sind. Diese Anwendungen sind sofort rechtssicher einsetzbar. Außerdem stehen Support und Schulungsangebote zur Verfügung, mit denen die Schulen bei der Einführung und Nutzung kurzfristig unterstützt werden können.

Aufgrund der derzeit noch andauernden Coronapandemie wird noch einmal auf das weiterhin gültige Schreiben der Staatssekretärin vom 27. März 2020 hingewiesen, welches die Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler IT-Anwendungen während der Coronapandemie beschreibt. Den Schulen ist aktuell ein rechtmäßiger Einsatz kommerzieller digitaler Lernangebote unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Es besteht ein pädagogisches Erfordernis zur Nutzung.
  2. Es bestehen keine offenkundigen Datenschutzbedenken gegenüber demdigitalen Lernangebot.

Die Schulen werden auch weiterhin gebeten, sich zur Einschätzung dieser Frage an den Darstellungen auf der Internetseite des IQSH zu orientieren. Dort ist neben einer Übersicht über die den Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellten Angeboten durch das Land auch eine Positivliste von kommerziellen digitalen Lernangeboten und Online-Plattformen mit Hinweisen zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

Handlungsfeld „Lehren in der digitalen Welt“ #

Gewährung von Ausgleichsstunden für die pädagogisch-didaktische Digitalisierung #

Damit an jeder Schule die durch die Digitalisierung bedingte medienkonzeptionelle Arbeit implementiert und weiterentwickelt werden kann, stellen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) seit dem Schuljahr 2021/22 den Schulen Ausgleichsstunden für die Begleitung der pädagogisch-didaktischen Digitalisierung zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit diesen Ausgleichsstunden das Thema in Ihrer Schule strukturell noch besser zu verankern.

Regionale Medienfachberater #

Ebenfalls seit Beginn des Schuljahres 2021/22 stehen Ihnen bei Fragen rund um den Digitalisierungsprozess in Schule regionale Medienfachberaterinnen und Medienfachberater zur Verfügung. Als persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen sie für Fragen zur Ausstattung, zu Schulungsangeboten und zur Vernetzung bereit. Neben der Beratung bieten die regionalen Medienfachberaterinnen und Medienfachberater Fortbildungen zur Basisqualifizierung zur Nutzung der schulischen IT, Workshops zum Kompetenzrahmen, die Durchführung von SET und zahlreiche weitere Angebote lokal an. Ziel ist, durch konkrete Angebote vor Ort die konzeptionelle und unterrichtliche Arbeit der Lehrkräfte medienfachlich und fachlich zu unterstützen und durch regionale Netzwerke niedrigschwellige Austauschmöglichkeiten zu schaffen.Weitere Informationen zu den derzeitigen Unterstützungsangeboten sowie Handreichungen und Lösungen finden Sie hier.

Fortbildungsangebote #

Das IQSH sowie das SHIBB stellen eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten zum Themenbereich Digitalisierung zur Verfügung. Diese können einerseits über die Seite der Medienberatung ausgewählt werden (u. a. zur Nutzung der Online- Pinnwand, itslearning, Schulportal oder Nutzung von Lehrkräfte-Endgeräten) wie auch weiterhin über Formix gebucht werden.

Handlungsfeld „infrastrukturelle Digitalisierung“ #

Kommunale Medienentwicklungsplanung – Beratung durch das IQSH #

Die notwendige kommunale Medienentwicklungsplanung ist ein gemeinsamer „Aushandlungsprozess“ von Schulen und Schulträger. Denn während es grundsätzlich den Schulen obliegt, in dem schulgesetzlich vorgesehenen Verfahren die Auswahl der Lehr- und Lernmittel unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten vorzunehmen, sind für die IT-Ausstattung die Schulträger zuständig. Die Schulen und Schulträger können in diesem Prozess u. a. durch die IQSH-Medienberatung unterstützt werden.Mit Blick auf Ihre IT-Ausstattung ist es notwendig, dass Sie sich aktiv an der kommunalen Medienentwicklungsplanung beteiligen und diesen „Aushandlungsprozess“, sofern noch nicht erfolgt, auch gerne anstoßen. Voraussetzung auf Seite der Schulen ist dabei eine entsprechende Schulentwicklungsarbeit im digitalen Bereich.

Damit zusammenhängende Handlungsschritte der Schulen sind im Rahmenkonzept für das Schuljahr 2021/22 „Lernen aus der Pandemie“ auf den Seiten 35 und 36 festgehalten worden (s. auch Rahmenkonzept_sj21_22_lang.pdf (schleswig-holstein.de).

Weitere Informationen zur kommunalen Medienentwicklungsplanung erhalten Sie auf der Homepage der Medienberatung.

Unterstützung der Schulträger beim Mittelabruf des Basis-DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 #

Mit dem Basis-DigitalPakt Schule werden Länder und Schulträger bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur durch Bundesmittel unterstützt. Die vollständige Antragsstellung auf Auszahlung des Schulträgerbudgets muss bis zum 31.12.2022 durch den Schulträger erfolgt sein.Bei der Beantragung der Fördermittel haben Sie Ihre Schulträger insb. dadurch zu unterstützen, dass Sie die Teile des Antrags beisteuern, die unmittelbar pädagogisch-didaktische Expertise voraussetzen: das technisch-pädagogische Einsatzkonzept, kurz TPEK, sowie Angaben zur Fortbildungsplanung der Lehrkräfte im Bereich des Einsatzes digitaler Medien.

Sofern Sie bisher weder das TPEK noch die Fortbildungsplanung an Ihren Schulträger weitergereicht haben oder zu diesen beiden Punkten mit Ihrem Schulträger im Austausch stehen, bitte ich Sie, in Anbetracht der fortschreitenden Antragsfrist dieses nunmehr vorzubereiten und Ihrem Schulträger für die weitere Antragsstellung zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zum „DigitalPakt Schule“ finden Sie zudem unter folgenden Links:

Endgeräte für Lehrkräfte #

Ziel des Landesprogramms „Lehrkräfte-Endgeräte“ ist es, Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten für die pädagogisch-didaktische Nutzung sowie zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung auszustatten.

Die landesseitig bereitgestellten Endgeräte beinhalten eine Basisausstattung an Software (https://medienberatung.iqsh.de/endgeraete-lk-st.html), die auch durch das Land zentral administriert wird. Verwenden Sie die Endgeräte bitte für die pädagogisch-didaktische Nutzung sowie zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung auch dann schon, wenn es noch keine umfassende Einbindung in die schulische IT-Infrastruktur gibt. Eine Anleitung mit Video zur Inbetriebnahme der Endgeräte finden Sie unter folgendem Link: https://medienberatung.iqsh.de/endgeraete-lk-s- anl-videos.html.

Zur Nutzung der Geräte bietet das IQSH sowohl zentrale Veranstaltungen als auch Vor-Ort-Termine in den Schulen an. Bei der Einpassung der Geräte vor Ort und der Vornahme entsprechender dezentraler Einstellungen unterstützen sowohl das MBWK, IQSH wie auch Dataport.

Sofern Sie noch keine Endgeräte ausgewählt haben, bitte ich zu beachten, dass die Auswahl unter Beteiligung des ÖPR und unter Berücksichtigung des Medienentwicklungsplans der Schule zu erfolgen hat. Die Geräteauswahl ist zudem vor Beantragung beim Land mit dem Schulträger abzustimmen. Sollten Sie an Ihrer Schule bereits Endgeräte durch den Schulträger bereitgestellt bekommen haben, können diese auch weiterhin benutzt werden. Eine Verpflichtung zum Wechsel auf das Dienstgerät des Landes besteht nicht.

Nähere Informationen zum Programm und weitere Ansprechpartner können Sie folgender Seite entnehmen: https://medienberatung.iqsh.de/endgeraete-lehrkraefte.html.

Endgeräte für Schülerinnen und Schüler – BYOD/GYOD-Lösungen #

Mit den Sofortausstattungsprogrammen I + II haben der Bund sowie das Land an die Schulträger Fördermittel für die Beschaffung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgereicht. In pädagogisch-didaktischer Hinsicht kann die Nutzung von mobilen Endgeräten durch die Schülerinnen und Schüler wünschenswert und ggf. sogar erforderlich sein. Hierfür können auch vorhandene schuleigene Geräte zur Verfügung gestellt werden, bei denen es sich jedoch nicht um freie Lernmittel im Sinne des Schulgesetzes handelt.Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für das Beschaffen von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler können Sie dem Merkblatt des Ministeriums entnehmen.

Mustervorlagen, z. B. Leihverträge und Nutzungsordnungen für digitale Endgeräte, finden Sie sowohl auf Deutsch wie auch auf Arabisch, Englisch Kurdisch, Polnisch und Türkisch auf der Seite der Medienberatung zum Sofortausstattungsprogramm. Soweit Schulen beschließen, den Unterricht (in Teilen) dadurch zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler eigene oder im Eigentum der Eltern stehende Geräte mitbringen sollen, oder beschlossen wird, mobile Endgeräte durch Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler beschaffen zu lassen, sind dabei die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Solche sog. „Bring your own device (BYOD)“ oder „Get your own device (GYOD)“-Lösungen sind in ihren Ausprägungen und der konkreten Ausgestaltung regelmäßig sehr verschieden, so dass jeder konkrete Einzelfall mit zu klärenden rechtlichen, technischen und pädagogischen Fragestellungen einhergeht. Hinweise, was bei BYOD sowie GYOD zu beachten ist, finden Sie auf Seite 36 der Empfehlungen für die schulische IT- und Medienausstattung des IQSH unter: https://medienberatung.iqsh.de/ausstattungsempfehlungen.html

Bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen kann der Datenschutzbeauftragte der Schulen konsultiert werden. Mit Blick auf technisch-pädagogische Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Medienberatung des IQSH.

Weitere Landesprogramme #

a) Schulportal SH

Mit dem Schulportal SH wird ein webbasiertes, datenschutzkonformes Zugangsportal für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler betrieben und weiter ausgebaut. Über das Schulportal SH werden zentrale schulische Anwendungen und Dienste bereitgestellt sowie auf schulische Informationsportale und Organisations- und Kommunikationsplattformen Dritter zugegriffen. Dazu zählen bisher das landesseitig bereitgestellte Lernmanagementsystem „itslearning“ sowie der Dienst „E-Mail für Lehrkräfte“.

Weitere Informationen sowie mögliche Ansprechpartner erhalten Sie unter:

https://medienberatung.iqsh.de/schulportal-sh.html

b)  Einheitliche Schulverwaltungssoftware „School-SH“
Die einheitliche Schulverwaltungssoftware School-SH übernimmt die Funktion, schulische Daten zu verwalten. Es handelt sich um ein zentral bereitgestelltes Fachverfahren, welches eine allen Anforderungen verschiedener Schularten genügende, einfach nutzbare und verlässliche sowie datenschutzkonforme Verwaltungslösung bietet.Weitere Informationen sowie mögliche Ansprechpartner erhalten Sie unter: https://schulverwaltung.iqsh.de/

c)  Lernmanagementsystem
Das MWBK stellt das Lernmanagementsystem „itslearning“ für die Schulen des Landes kostenfrei zur Verfügung. Es bietet Möglichkeiten zur sinnvollen und effizienten Begleitung der Schülerinnen und Schüler beim Lernen (mit digitalen Medien). Mit „itslearning“ kann nicht nur allein der Unterricht digital organisiert werden, sondern darüber hinaus bietet es den Schulen eine Plattform zur Vermittlung von Lerninhalten, zur Visualisierung von Lernfortschritten und zum individuellen Feedback.Weitergehende Informationen, der Link zur Nutzungsanmeldung sowie Ansprechpartner finden Sie unter: https://medienberatung.iqsh.de/lms.html

d)  Videokonferenzdienst
Für eine digitale Kommunikation zwischen den Lehrkräften untereinander bzw. zwischen Lehrkräften und ihren Schülerinnen und Schülern steht Ihnen der von Dataport aufgebaute Videokonferenzdienst Jitsi kostenfrei zur Verfügung.

Schulinformation zum Download #

In diesem PDF finden Sie noch einmal alle aufgeführten Hinweise für den Download.

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