FAQ-Lehrkraftsendgeräte

Das IQSH hat Fragen und Antworten zum Thema Lehrkraftsendgeräte gesammelt und auf der Website veröffentlicht. Im Folgenden Haben wir einmal die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, schauen Sie sich gern selbst auf der Website des IQSH um: Hier gelangen Sie zur entsprechenden Website.

Das Projekt „Lehrkraftsendgeräte“ kurz zusammengefasst

Ziel des Programms ist es, dass alle Lehrkräfte des Landes mit einem datenschutzkonformen Endgerät ausgestattet werden. Dabei wird grundsätzlich empfohlen, dass die Schulen ein datenschutzkonformes Endgerät bestellen. Es sollen aber z.B. keine durch den Schulträger bereitgestellten Endgeräte „überbaut“ werden. Unnötige Doppelausstattungen sollen vermieden werden. Für die Sicherheit und die Technik ist in erster Linie das Land verantwortlich. Das Land legt die Sicherheitseinstellungen (inkl. Antivirenmanagement) fest und stellt sicher, dass diese auf den Geräten gelten. Die Schulträger oder die berufsbildenden Schulen / RBZ mit eigenem IT-Personal können ergänzend administrieren, um schulindividuelle Software und Einstellungen auf die Geräte zu bringen. Die Schulleitungen stellen über organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Lehrkräfte nur zulässige Daten auf den Geräten verarbeiten.

Die Bestellung der Lehrkraftsendgeräte erfolgt über das Helpdeskformular des IQSH: https://www.secure-lernnetz.de/helpdesk/. Es können Endgeräte für Lehrkräfte bestellt werden. Dieses schließt auch Vertretungslehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit ein. Die Geräte sind an eine Lehrkraft gebunden, die sich am Gerät bei der Erstinbetriebnahme mit ihrem Schulportal-SH-Konto anmeldet. Auf Windows-Geräten haben Lehrkräfte lokale Administrationsrechte. Diese dürfen nicht genutzt werden, um Sicherheitseinstellungen zu deaktivieren. Software darf nur nach Prüfung, Freigabe und Dokumentation durch die Schulleitung installiert werden. Die Rechte von Lehrkräften auf den iPads sind durch die vom Land vorgegebenen Richtlinien eingeschränkt. So kann Software zum Beispiel nur über den internen App-Store installiert werden.

Die Entscheidung über die Auswahl der Hardware trifft grundsätzlich jede Schule selbst, auf der Grundlage ihrer medienkonzeptionellen Arbeit bzw. aufgrund ihres Ausstattungsprofils. Hintergrund ist, dass die Auswahl der Lehrkraftsendgeräte sich gut in die schon vorhandene bzw. geplante weitere pädagogische IT-Ausstattung einpasst.

Die Lehrkräfte-Endgeräte werden seitens des Landes mit einem Office-Paket ausgestattet: LibreOffice und OnlyOffice für Windows-Endgeräte sowie Collabora Office, OnlyOffice und iWork (Keynote, Pages, Numbers) für iPads. Die Administration und Aktualisierung dieser Pakete wird zentral durch das Land überwacht.

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